Beirat Neustadt fordert Hochschule Bremen zur Kündigung des Kooperationsvertrags mit der Bundeswehr auf

Der Beirat Neustadt hat nach sachlicher und kontroverser Diskussion mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken mehrheitlich beschlossen, die Hochschule Bremen aufzufordern, den Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr zu kündigen.

Die Hochschule Bremen ist ein wichtiger Akteur für die Stadtteilentwicklung in der Neustadt und verfolgt die Strategie der gesellschaftlichen Öffnung in den Stadtteil. Sie sieht sich gemäß ihrem Leitbild dem Ziel einer „humanen, freiheitlichen, gerechten und demokratischen Gesellschaft“ verpflichtet.

Derzeit gibt es eine Diskussion um die Vereinbarkeit der aktuellen Kooperation der Hochschule mit der Bundeswehr im dualen Frauenstudiengang Informatik mit der Zivilklausel. Die 2012 im Akademischen Senat der Hochschule beschlossene Zivilklausel sieht vor, dass „Studium, Lehre und Forschung an der Hochschule Bremen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen“ sollen.

Eine Institution, die einen solchen Beschluss gefasst hat, muss sich daran messen lassen, wie konsequent dieser Beschluss umgesetzt wird. Die aktuelle Kooperation der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr als militärischer Institution ist aus Sicht des Beirat Neustadt nicht mit der Zivilklausel vereinbar.

Der Beirat Neustadt fordert die Leitung der Hochschule Bremen daher auf, die Kooperation mit der Bundeswehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden und sich wieder auf die selbst formulierten ethischen Grundsätze zu besinnen.

Bundeswehr und Hochschule äußern sich auf der Internetpräsenz der Bundeswehr zum Kooperationsvertrag:

„Der Frauenstudiengang hat bei uns besonderes Interesse geweckt. Gerade der Engpassbereich in den MINT-Fächern kann hier attraktiver gestaltet werden“, so der Präsident des Bundesamtes für das Personalmanagement (BAPersBw), Georg Stuke.
Der Präsident des Bildungszentrums der Bundeswehr (BiZBw), Christoph Reifferscheid, ergänzt: „Unser Interesse liegt in der hochqualifizierten Ausbildung in Verbindung mit der Förderung weiblichen Nachwuchses im technischen Bereich.“

Auch die Rektorin der Hochschule äußert sich auf der Seite der Bundeswehr: „Mit der Kooperation unterstreichen wir unsere Profilierung als Duale Hochschule. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.“ Mit diesen Worten begrüßt die Rektorin der Hochschule Bremen, Prof. Dr. Karin Luckey, die Vertreter der Bundeswehr.
„Zwar entscheidet bei Dualen Studiengängen grundsätzlich das Unternehmen, wer den Studiengang antritt. Generell müssen aber die Zugangsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium erfüllt werden“, erklärt Luckey die Vorgehensweise in der Zulassungsphase.

 

Nachzulesen auf der Internetpräsenz der Bundeswehr.

Die Hochschule Bremen informiert über die Bewerbungsvoraussetzungen für den Studiengang:

„Erfolgreiche Bewerbung (Praxisvertrag) bei einem Praxispartner – der Vertragsabschluss muss vor der Bewerbung an der Hochschule Bremen erfolgt sein.“

 

Nachzulesen auf der Internetpräsenz der Hochschule Bremen.

Der Kooperationsvertrag setzt also für die Bewerbung ein Vertragsverhältnis der Studienbewerberinnen mit der Bundeswehr voraus und die Entscheidung, welche der Studienbewerberinnen den Studiengang antritt, liegt bei der Bundeswehr.

Von beiden Kooperationspartnern wird damit deutlich unterstrichen, dass die Hochschule Bremen mit der Kooperation die Bundeswehr unterstützt und sich nicht an die Selbstverpflichtung der Zivilklausel hält.