Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofes zu Kinderlärm


Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes zu Kinderlärm durch einen neuen Bolzplatz. „Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil die Regelungen zum Kinderlärm im Bundesimmissionsschutzgesetz gestärkt. So hat das Gericht festgestellt, dass diese Regelung auch auf das Zivilrecht, insbesondere das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht ausstrahlt, sofern dieses jeweils für die Bewertung von Kinderlärm relevant ist. Es ist insbesondere zu begrüßen, dass diese Regelung auch für Kinderlärm gilt, der erst nach Abschluss eines Mietvertrages entsteht. Ansonsten wären hier Klagen gegen Vermieter in Bezug auf Lärm von Kinderspielplätzen Tür und Tor geöffnet“, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

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