Beschwerde der Piratenpartei zurückgewiesen

Am Mittwoch, den 3. April 2019, hat der Landeswahlausschuss die eingereichte Beschwerde der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) gegen die Zurückweisung der Wahlvorschläge zur Wahl der Beiräte durch den Wahlbereichsausschuss (Wahlbereich Bremen) zurückgewiesen. Damit stehen nun die Parteien und Wählervereinigungen, die am 26. Mai gewählt werden können, endgültig fest.

Quelle: Pressemitteilung des Landeswahlleiters

Bei der Aufstellung der Beiratskandidaten hatte sich die Piratenpartei nicht an die am 18. Oktober 2018 öffentlich bekannt gemachten Regeln zur Listenaufstellung gehalten.

Die Bewerberinnen und Bewerber und deren eindeutige Reihenfolge sind in einer Versammlung der im jeweiligen Beiratsbereich zum Zeitpunkt des Zusammentritts der Versammlung zum Beirat wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder Wählervereinigung zu wählen. 

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Noch am 2. April unterstellte die Piratenpartei in einem Beitrag von Gunnar Christiansen, dass der Wahlausschuss die Beteiligung der Bürger und Parteien in den Beiräten sabotieren würde.

Quelle: Piratenpartei Bremen

Auch die Piratenpartei muss sich an die Regeln zur Listenaufstellung halten. Nicht das Wahlamt hat willkürlich gehandelt.